
Honorar
Sie erhalten vorab ein vertraglich vereinbartes pauschales Festhonorar einschließlich Nebenkostenerstattung. Zu diesem Festhonorar wird nur die Umsatzsteuer (MwSt.) in gesetzlicher Höhe getrennt berechnet und vergütet. Dies gibt Ihnen Sicherheit bei Ihrer Kostenplanung.
Kurzgutachten (Wertermittlungen) sind von der Datenerhebung und Recherche genauso aufwändig und führen zu den gleichen Ergebnissen wie ein fundiertes Wertgutachten.
Die Darstellung ist aber äußerst knapp gehalten und entspricht in den Punkten Nachvollziehbarkeit, überschaubarer Darstellung und ausführlicher Objektbeschreibung nicht den Anforderungen eines Sachverständigengutachtens.
